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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bax advocaten belastingkundigen ist eine Personengesellschaft des niederländischen bürgerlichen Rechts1, in der Anwälte und Steuerfachjuristen tätig sind. Diese Personengesellschaft besteht aus mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (des niederländischen Rechts)2 und natürlichen Personen. Auf Verlangen wird eine Liste der Gesellschafter, beziehungsweise der Geschäftsführer der Personengesellschaft beziehungsweise der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BV) zugeschickt.
2. Alle Aufträge werden mit Außerkraftsetzung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 BW ausschließlich durch die Personengesellschaft angenommen und ausgeführt. Im Nachstehenden wird die Personengesellschaft auch Auftragnehmer genannt.
3. Mandanten von Bax verpflichten sich, von Bax ausgestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Ist der Mandant mit der fristgemäßen Zahlung säumig, so schuldet er Bax nach Maßgabe des „Rapport Voorwerk II“, des Gutachtens der Arbeitsgruppe des niederländischen Berufsverbandes für Richter und Staatsanwälte, 2% Zinsen über den gesetzlichen Zinsen seit dem 15. Tag nach Rechnungsdatum.
4. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den durch die Berufshaftpflichtversicherung im jeweiligen Fall abgedeckten Betrag zuzüglich der Selbstbeteiligung, die den Versicherungsbedingungen zufolge nicht zu Lasten des Versicherers geht. Wenn und soweit aus irgendeinem Grund laut Versicherungsbedingungen keine Leistung erbracht wird, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf € 100.000,--. Jeglicher Anspruch eines Auftraggebers wird hinfällig, sofern dieser weder schriftlich noch begründet gegenüber dem Auftragnehmer erhoben worden ist innerhalb eines Jahres, nachdem der Auftraggeber den Tatbestand, auf den er seinen Anspruch stützt, kannte oder dieser ihm nach billigem Ermessen hätte bekannt sein können.
5. Die Entscheidung des Auftragnehmers über die Heranziehung eines Dritten erfolgt- wenn möglich – nach gebührend sorgfältiger Rücksprache mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Pflichtverletzungen seitens dieses (dieser) Dritten.
6. Die Ausführung des erteilten Auftrages erfolgt ausschließlich zugunsten des (der) Auftraggeber(s). Aus dem Inhalt der geleisteten Geschäftsbesorgungen können Dritte keine Rechte ableiten.
7. Der (Die) Auftrageber befreit (befreien) den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Kosten für Rechtsbeistand, die in irgendeiner Weise mit den für den Auftraggeber geleisteten Geschäftsbesorgungen zusammenhängen, es sei denn, diese Ansprüche sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen.
8. Der Auftraggeber anerkennt, dass sämtliche Klauseln in diesen allgemeinen Mandatsbedingungen auch festgeschrieben sind zugunsten der Gesellschafter, der Gesellschaften und des Vorstandes der unter Ziffer 1 genannten Gesellschaften sowie zugunsten aller Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch alle Personen, die bei der Ausführung des Auftrages eines Auftraggebers eingesetzt werden, können sich auf die allgemeinen Mandatsbedingungen berufen. Dasselbe gilt für ehemalige Mitarbeiter der Personengesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, einschließlich ihrer möglichen Erben, wenn sie in Haftung genommen werden, nachdem sie aus der Kanzlei des Auftragnehmers ausgeschieden sind.
9. Auf die mit dem Auftragnehmer geschlossenen Auftragsvereinbarungen findet die Beschwerderegelung der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten) Anwendung.
10. Unter Ausschluss des Rechts anderer Staaten unterliegen Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer niederländischem Recht. Für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind ausschließlich die Gerichte im Arrondissement Zutphen (Niederlande) zuständig.
Im Falle von Widersprüchen zwischen beiden Sprachversionen und für Zwecke der Auslegung der allgemeinen Mandatsbedingungen ist der niederländische Text verbindlich.
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1. Für die gesetzliche Regelung der Personengesellschaft des niederländischen bürgerlichen Rechts, siehe Art. 7A:1655 bis 1688 BW
2. Die niederländische B.V. ist eine Kapitalgesellschaft, für deren Gründung es eines Gründungsakts, einer notariellen Gründungsurkunde sowie einer ministeriellen Unbedenklichkeitserklärung bedarf. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die B.V. kennt keine Inhaberaktien. Ihre Aktien sind nicht frei übertragbar (Sperrregelung). (Anm. Übers.)
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